
Steuern
Die steuerlichen Aspekte der Photovoltaikanlage
An das Betreiben einer Photovoltaikanlage sind auch steuerliche Aspekte geknüpft. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage muss einen Erfassungsbogen an das Finanzamt mit den jeweiligen Daten der geplanten Anlage senden.
In Folge erhält der Betreiber vom Finanzamt eine Steuernummer. Der Anlagenbetreiber (Kleinunternehmer) sollte auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten und zur Umsatzsteuer optieren. Das Finanzamt verlangt vom Anlagenbetreiber monatliche Umsatzsteuererklärungen. Es ist individuell mit dem jeweiligen Finanzamt zu klären, ob man die Umsatzsteuererklärungen nicht viertel- oder halbjährlich vorlegen kann. Am Jahresende hat der Anlagenbetreiber eine Jahresumsatzsteuererklärung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung einzureichen.
