Gewerbesteuer

Folgen der Umsatzsteuer-Pflicht

Gewerbeertragssteuer wird derzeit erst ab einem gewerblichen Gewinn über 24.500€/p.a. fällig. Sofern die gewerblichen Einkünfte nur aus dem Betrieb der PV-Anlage rühren, bleiben Anlagenbetreiber bis weit über 10 kWp unter diesem Freibetrag.

Alternativlösung zur Vermeidung der Gewerbesteuer
Sollte der Betreiber bereits Gewerbeertragssteuerpflichtig sein, da die Höhe seiner Einnahmen den Freibetrag übersteigen, bietet sich zur Vermeidung dieser Steuer der Betrieb der Photovoltaik-Anlage über einen Dritten, bspw. den Ehepartner an. Je nach Eigentumsverhältnissen, kann die Dachfläche zum Anlagenbetrieb durch den Dritten/Ehepartner gepachtet werden.