Einkommensteuer

Auswirkungen auf die Einkommensteuer

Der durch die Photovoltaik-Anlage entstehende Gewinn oder Verlust zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und muss im Zuge der Einkommensteuer-Erklärung in der Anlage GSE eingetragen werden. Zusätzlich ist die Überschussermittlung in der Anlage EUR darzustellen und im Rahmen der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mitzuteilen.

Zu- und Abflussprinzip
Für alle Zahlungen gilt das Zufluss- und Abflussprinzip, d.h. alle Beträge werden in dem Jahr ihres tatsächlichen Geldflusses berücksichtigt.

Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung)
Neben der Erfassung der laufenden Kosten bei der Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung (EUR) ist insbesondere die Abschreibung für die Gewinnermittlung von Bedeutung.

Seit dem Jahr 2009 stehen für Photovoltaik-Anlagen vier Abschreibungs- methoden zur Disposition. Dabei sind Kombinationen der AfA möglich. Es gibt die Lineare AfA, die Degressive AfA, den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung.